

AGB
Peakline Eventtechnik
Inhaber: Christian Gänsbichler
Aschamgasse 67
5741 Neukirchen am Großvenediger
Österreich
E-Mail: peakline.eventtechnik@gmx.at
Telefon: +43 664 1682174
Website: peakline-eventtechnik.at
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Peakline Eventtechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), insbesondere für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, den Verkauf von Waren sowie die Erbringung technischer Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten verrechnet.
4. Vermietung von Veranstaltungstechnik
Die vermietete Technik bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum von Peakline Eventtechnik.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Behandlung der Mietgegenstände.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigungen während der Mietdauer.
5. Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe erfolgt in ordnungsgemäßem Zustand.
Beanstandungen sind unverzüglich bei Übergabe zu melden.
Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt und im gleichen Zustand zu erfolgen.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr verrechnet werden.
6. Schäden und Haftung des Mieters
Beschädigte oder verlorene Mietgegenstände werden dem Auftraggeber zum Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigung.
Der Auftraggeber haftet auch für Schäden, die durch Besucher, Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Dritte verursacht werden.
7. Dienstleistungen und Personal
Werden Techniker, DJs oder sonstiges Personal durch Peakline Eventtechnik gestellt, sind deren Anweisungen hinsichtlich Sicherheit und technischer Durchführung zu befolgen.
Der Auftraggeber sorgt für einen sicheren Zugang zum Veranstaltungsort sowie für geeignete Arbeitsbedingungen.
8. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Folgende Stornokosten werden vereinbart:
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bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
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29 bis 14 Tage vorher: 30 % des Auftragswertes
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13 bis 7 Tage vorher: 50 % des Auftragswertes
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6 bis 2 Tage vorher: 100 % des Auftragswertes
Bereits entstandene Fremd- oder Sonderkosten sind unabhängig davon vollständig zu ersetzen.
9. Haftungsbeschränkung
Peakline Eventtechnik haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse) nicht erbracht werden, besteht keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu vergüten.
11. Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Peakline Eventtechnik.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht im Bezirk Zell am See vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.